Der Schutz der Sinti und Roma in der Bundesrepublik Deutschland als ethnische Minderheit gemäß Art. 3 Abs. 3 GG
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Sinti und Roma sind eine ethnische Minderheit in Deutschland neben anderen: Dänen, Sorben und Friesen. Für diese stellt der Staat Geld und Rechtsnormen bereit, damit sie ihre Sprachen und Kulturen bewahren. Anders bei Sinti und Roma: Ihre ethnischen Besonderheiten waren immer nur Grund für Diskriminierung und Verfolgung. «Zigeunerpolitik» war bestenfalls Assimilierungs-, schlimmstenfalls Ausrottungspolitik. Ziel der juristischen Arbeit der Autorin ist die Gleichstellung der Sinti und Roma mit den anderen Minderheiten. Sie zeigt, daß Minderheitenschutz im Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz verfassungsrechtlich verankert und der Staat verpflichtet ist, auch den Sinti und Roma den Schutz und die Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie brauchen, um statt einer sozialen Randgruppe eine anerkannte ethnische Minderheit zu sein.