Erfüllungszwang als "remedy" bei Nichterfüllung
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Das Werk untersucht einen fundamentalen Unterschied zwischen dem deutschen und dem US-amerikanischen Vertragsrecht (das hier stellvertretend für den gesamten anglo-amerikanischen Rechtskreis steht): Während in Deutschland der Grundidee nach die Erfüllung jedes (Schuld-)Vertrages eingeklagt und notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann, sieht das amerikanische Recht grundsätzlich nur Schadensersatz in Geld vor, wenn ein Vertrag nicht erfüllt wird; nur ausnahmsweise wird die Erfüllung selbst erzwungen. Die Arbeit bietet eine umfassende Analyse des Phänomens. Sie macht deutlich, daß hier überraschend zahlreiche und disparate Einzelaspekte in komplexer Weise mit einem grundlegenden Strukturunterschied der betrachteten Rechtsordnungen zusammenspielen. Besonders aufschlußreich sind dabei einige Regelungsbereiche des amerikanischen Rechts, die bisher in der wissenschaftlichen Literatur vernachlässigt wurden (z. B. die Regeln über Geldversprechen sowie sachenrechtliche Eigenheiten bei Kauf und Miete). Aber auch das deutsche Recht zeigt unerwartet vielfältige Einschränkungen seiner Grundidee. Praktische Schlußfolgerungen für das internationale Einheitskaufrecht runden das Werk ab.