Die tarifvertraglichen Einwirkungspflichten
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Das Flächentarifsystem steckt in einer Krise. Adäquate Alternativen zum Tarifvertrag in seiner Funktion als arbeitsrechtliches Schutzinstrument und als Gestaltungsmittel allgemeiner Arbeitsbedingungen sind jedoch nicht ersichtlich. Voraussetzung eines auch künftig funktionierenden und gegebenenfalls flexibleren Tarifsystems ist aber, daß Tarifverträge eingehalten und nötigenfalls auch durchgesetzt werden können. Rechtsbehelfe der einzelnen tarifunterworfenen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber reichen dabei zur Gewährleistung der praktischen Umsetzung der Tarifverträge vielfach nicht aus. Denkbare Rechtsbehelfe der tarifschließenden Verbände selbst werden jedoch in Rechtsprechung und Literatur überwiegend abgelehnt. Ein bislang wenig beachteter Ansatz kollektiver Sicherung liegt in den vertraglichen Einwirkungspflichten der Tarifverbände, ihre eigenen Mitglieder zur Einhaltung der Tarifverträge anzuhalten. Der Autor stellt umfassend die dogmatischen Grundlagen derartiger Einwirkungspflichten vor, bestimmt deren materiell-rechtlichen Inhalt und ihre Grenzen und erläutert Probleme und Lösungen ihrer prozessualen Durchsetzung.