Die Bedeutung und Reichweite der Kapitalverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages
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Ziel der Arbeit ist es, die Bedeutung und Reichweite der Kapitalverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit der Art. 59 ff, 73b ff des EG-Vertrages für Bankdienstleistungen am Beispiel der besitzlosen Mobiliarkreditsicherheiten herauszuarbeiten und konsequent weiterzudenken. In Teil 1 wird die gerichtliche Anerkennungspraxis in England in Bezug auf deutsche Mobiliarkreditsicherheiten dargestellt und die Frage aufgeworfen, ob die Art. 59 ff, 73b ff EGV sowie Art. 18 Abs. 1 der II. EG-BankR-Ril die gegenseitige Anerkennung privatrechtlicher Rechtsformen und Rechtsinstitute vor dem Hintergrund eines Binnenmarktes ohne Grenzen gebieten. Hierzu wird die Reichweite der genannten EG-Freiheiten unter Heranziehung der relevanten EuGH-Rechtsprechung untersucht. Teil 2 stellt die englischen Mobiliarkreditsicherheiten vor. Anschließend folgt in Teil 3 die Untersuchung, ob das englische Recht das deutsche Institut der Sicherungsübereignung anerkennen muß.