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Der Begriff des "Betriebs gewerblicher Art" im Körperschaft- und Umsatzsteuerrecht

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Die öffentliche Hand, vorrangig die Kommunen, versucht zunehmend, über den Vorsteuerabzug Bund und Land an den eigenen Investitionen zu beteiligen. Gleichzeitig verlagert die öffentliche Hand mehr und mehr Aufgaben auf Private und zentrale Verwaltungsstellen und schafft sich dadurch neue Konkurrenz. Zentrale Bedeutung bei all den damit verbundenen Fragen erhält der ungeklärte Begriff des „Betriebs gewerblicher Art“. Hinzu tritt im Umsatzsteuerrecht die Besonderheit, daß sich mit den Judikaten des EuGH zu den Umsatzsteuerrichtlinien ein neuer Interpretor für dieses Rechtsgebiet zu Wort gemeldet hat. In einem vollständigen Überblick über Literatur, Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung sowie auch durch die ihm von seiner Tätigkeit in der Finanzverwaltung bekannte steuerrechtliche Praxis fächert der Verfasser das Thema in allen seinen Facetten auf. Dabei führt er jedes Problem zu einer eigenständigen und wohl durchdachten Lösung. Hervorzuheben ist insbesondere der Versuch, die nationale und die europäische Vorgabe zusammenzufügen. Hier findet vor allem die tragende Überlegung der Dissertation ihre berechtigte Rolle, beim Begriff „Ausübung öffentlicher Gewalt“ auf eine Tätigkeit unter Ausnutzung von Sonderrechten abzustellen. Im Ergebnis hat der Verfasser in der Arbeit ein beeindruckendes, in sich europarechtlich und nationalrechtlich geschlossenes System der Besteuerung der Betriebe gewerblicher Art gefunden, das für die zukünftige Rechtsentwicklung eine rechtssichere Leitlinie bilden könnte.

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1999

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