Umweltrechtliche Grundpflichten
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Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die umweltrechtlichen Grundpflichten ( 1 a Abs. 2 WHG, 5 BlmSchG etc.). Diese legen grundlegende Verhaltensanforderungen für den einzelnen fest. Sie sind unmittelbar rechtsverbindlich und zumeist dynamisch ausgestaltet, das heißt sie passen sich an den jeweiligen wissenschaftlich-technischen Erkenntnisstand an. Ziel der Untersuchung ist es, die Bedeutung der Grundpflichten für das Öffentliche Recht und - als allgemeine Verhaltensmaßstäbe - für das Strafrecht zu analysieren. Erörtert wird die dogmatische Deutung, wobei die Grundpflichten als dauerhafte Rahmenpflichten in einem Rechtsverhältnis und als Fortführung der allgemeinen Polizeipflicht interpretiert werden. Die Analyse der Wirkungen erstreckt sich insbesondere auf das Verhältnis zu Zulassungsakten. Der zweite Teil der Analyse untersucht auf der Basis der Verwaltungsrechtsakzessorietät die Bedeutung der Grundpflichten für die «verwaltungsrechtlichen Pflichten» i. S. v. 330 d Nr. 4 StGB sowie für Unterlassen und Fahrlässigkeit.