Die Verwirkung behördlicher Befugnisse unter besonderer Berücksichtigung des Gefahrenabwehrrechts
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Die Verwirkung infolge Zeitablaufs wurde ursprünglich für das Zivilrecht entwickelt, ist heute jedoch in der gesamten Rechtsordnung gebräuchlich. Noch ungeklärt ist aber, ob auch behördliche, insbesondere gefahrenabwehrrechtliche Befugnisse verwirkbar sind. Bedeutsam wird dies insbesondere im Altlasten- und im Bauordnungsrecht. Ausgehend von der Einordnung der Verwirkung als Instrument des Vertrauensschutzes widmet sich die Arbeit den Fragen nach dem Geltungsgrund der Verwirkung und ihrer prinzipiellen Anwendbarkeit auf behördliche Befugnisse, die im Ergebnis bejaht wird. Weiteres Ziel ist die Entwicklung eines handhabbaren Systems von Voraussetzungen der Verwirkung und deren Einbettung in die Polizeirechtsdogmatik. Eine alternativ denkbare Verjährbarkeit gefahrenabwehrrechtlicher Befugnisse wird abgelehnt.