Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach dem Umweltinformationsgesetz
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Die Arbeit schlägt Kriterien vor, mit denen bestimmt werden kann, ob eine Information ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis darstellt und in welchem Umfang eine solchermaßen klassifizierte Information rechtlich - unter besonderer Berücksichtigung des Umweltinformationsgesetzes (UIG) - geschützt wird. Betriebs- und Unternehmensorganen, Arbeitnehmern und Behörden stellt sich immer wieder die Frage nach Inhalt und Umfang der Mitteilungs- und Auskunftspflichten eines Unternehmens. Dem Begehren, über bestimmte Tatsachen und Vorgänge aus dem Unternehmen informiert zu werden, halten Unternehmen vielfach das Recht auf Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegen. Für derartige Kollisionen sind deshalb Entscheidungskriterien erforderlich.