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Konfliktregelung und Kooperation im italienischen und deutschen Verfassungsrecht

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In Italien wird seit einiger Zeit über die Umwandlung in einen Bundesstaat, in Deutschland über Reformen des Föderalismus diskutiert. Konfliktregelung und Kooperation sowie die Verfassungsprinzipien, welche sie regeln, berühren Grundlagen des Verhältnisses von Zentralstaat und Regionen bzw. Bund und Ländern. Ausgehend von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung erarbeitet der Verfasser umfassend Bestand, Grundlagen und Rechtsnatur des Prinzips loyalen Zusammenwirkens im italienischen Verfassungsrecht und zeigt Gemeinsamkeiten wie Unterschiede zur Bundestreue auf. Eine Darstellung und vergleichende Analyse von Aufsicht und Kooperation im italienischen Verfassungsrecht sowie ein Blick auf die jüngsten Entwicklungen und die Reformdiskussion in beiden Staaten runden das Bild ab. Die rechtsvergleichende Untersuchung wendet sich an alle, die an Fragen des Regionalismus und Föderalismus sowie insbesondere am italienischen Verfassungsrecht interessiert sind. Der Verfasser ist als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Europäischen Akademie Bozen und als Dozent an der Universität Trient auf den Gebieten vergleichendes Verfassungs- und Verwaltungsrecht tätig.

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1999

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