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Die Rechte auf Arbeit und Bildung der Asylbewerber in der Europäischen Union

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Viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterwerfen Asylbewerber einem Arbeitsverbot. Die Kinder der Asylbewerber unterliegen nicht überall der allgemeinen Schulpflicht und haben in einzelnen Mitgliedstaaten keinen Anspruch auf Teilnahme am Unterricht. Die Rechte auf Arbeit und Bildung, die in dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 völkerrechtlich kodifiziert sind, gelten jedoch für jedermann. Der Pakt kodifiziert Abwehrrechte sowie Leistungs- und Schutzpflichten der Staaten. Er enthält ein auf sämtlichen Verwirklichungsebenen geltendes akzessorisches Diskriminierungsverbot, das den Staaten eine Ungleichbehandlung nur erlaubt, wenn sie auf objektive und vernünftige Gründe gestützt ist. Die Autorin untersucht die Rechtsstellung der Asylbewerber in den Mitgliedstaaten und zeigt, daß das Arbeitsverbot und die Beschränkung des Schulbesuchs nur als zeitlich begrenzte Eingriffe mit den Rechten auf Arbeit und Bildung vereinbar sind. Zulässiger Anknüpfungspunkt für eine Ungleichbehandlung im Sinne des Diskriminierungsverbots ist der nur vorläufige Aufenthalt der Asylbewerber. Mehrere Mitgliedstaaten verstoßen gegen ihre Verpflichtungen aus dem Pakt. Die Autorin zeigt insoweit Möglichkeiten zur Durchsetzung der Rechte für die verletzten Individuen auf.

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1999

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