Vorermittlungen
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Die gesetzlich nicht geregelten Vorermittlungen werden mit dem Ziel vorgenommen, eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu ermöglichen, ob ein ihr zur Kenntnis gelangter und unterhalb der Anfangsverdachtsschwelle liegender Sachverhalt im Sinne des 152 Abs. 2 StPO relevant ist und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigt. Diese Abhandlung zeigt anhand einer Analyse des 152 Abs. 2 StPO die gesetzliche Verankerung der Vorermittlungen im Legalitätsprinzip auf. Den Kern der Untersuchung stellt die systematische Darstellung der rechtlichen Strukturen des Vorermittlungsverfahrens dar. Abschließend wird wegen der unvermeidlichen Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht ein Regelungsbedarf bejaht und ein Gesetzesvorschlag unterbreitet.