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Die Geschichte der ungleichen Verträge im neueren Völkerrecht

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Der Begriff der „ungleichen Verträge“ ist in erster Linie durch China in die völkerrechtliche Diskussion eingeführt worden. Die Chinesen nennen den Abschnitt ihrer Geschichte, der durch die aufgezwungenen Verträge mit den europäischen und amerikanischen Staaten geprägt wurde, also die Zeit vom Vertrag von Nanking 1842 bis zum Ende der Verträge im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg, noch heute „das Zeitalter der ungleichen Verträge“. Beispiel für derartig ungleiche Verträge sind die Pachtverträge mit dem Deutschen Reich über Kiautschou oder mit Großbritannien über Hongkong. Aus diesen historischen Vorgängen entwickelte sich die völkerrechtliche Lehre von der Unwirksamkeit sog. „ungleicher“ Verträge. Die vorliegende Darstellung behandelt die historischen Hintergründe des Begriffes „ungleicher Vertrag“, sowie die allmähliche Entstehung der völkerrechtlichen Lehre vom ungleichen Vertrag und deren völkerrechtliche Einordnung. Die Darstellung gibt aber auch Gelegenheit, die Entwicklung der Lehre vor dem Hintergrund des Zusammenwachsens der Völkergemeinschaft zu einer Gemeinschaft gleichberechtigter Staaten und der stetigen Entwicklung des Völkerrechts nachzuvollziehen. Es wird untersucht, wie die Rechtsfigur des ungleichen Vertrages am Ende des Kolonialzeitalters durch zunehmende Ideologisierung der bis dahin in kolonialer Abhängigkeit gehaltenen Völker entstand und wie diese Lehre durch politischen Missbrauch während des Kalten Krieges und durch die über sie hinweggehende Entwicklung des Völkerrechts scheitern musste.

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Die Geschichte der ungleichen Verträge im neueren Völkerrecht, Jan Hendrik Conrad

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Rok vydání
1999
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