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Mit Südafrika war die Apartheidsideologie verbunden, die stets gesetzlich verankert war. Diese Arbeit geht der Frage nach, ob die Auswirkungen der Apartheid lediglich Folge ihrer Umsetzung oder bereits systemimmanent sind. Zunächst erfolgt eine Einführung in Landeskunde, Geschichte und Rechtssystem und eine Auseinandersetzung mit dem Begriff «Apartheid». Als Untersuchungsgegenstand der Studie wurde der Group Areas Act Gewählt. Anhand einer Erörterung von Anwendungsbereich und Regelungsgehalt dieses Gesetzes wird geprüft, inwieweit Polizeistaat und Verwaltungsaufwand in ihm angelegt sind. Sodann wird dargestellt, daß das Gesetz gerade der Nichtdurchsetzbarkeit der Rassentrennung Rechnung trägt und nicht einem «separate development» der Nichtweißen oder der der Apartheid vorgeblich zugrundeliegenden «separate-but-equal»-Doktrin.
Nákup knihy
Die rechtliche Ausgestaltung der Apartheid, Horst W. Nopens
- Jazyk
- Rok vydání
- 2000
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Die rechtliche Ausgestaltung der Apartheid
- Podtitul
- Am Beispiel des Group Areas Act No. 36 of 1966
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Horst W. Nopens
- Vydavatel
- Lang
- Rok vydání
- 2000
- ISBN10
- 3631352832
- ISBN13
- 9783631352830
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Mit Südafrika war die Apartheidsideologie verbunden, die stets gesetzlich verankert war. Diese Arbeit geht der Frage nach, ob die Auswirkungen der Apartheid lediglich Folge ihrer Umsetzung oder bereits systemimmanent sind. Zunächst erfolgt eine Einführung in Landeskunde, Geschichte und Rechtssystem und eine Auseinandersetzung mit dem Begriff «Apartheid». Als Untersuchungsgegenstand der Studie wurde der Group Areas Act Gewählt. Anhand einer Erörterung von Anwendungsbereich und Regelungsgehalt dieses Gesetzes wird geprüft, inwieweit Polizeistaat und Verwaltungsaufwand in ihm angelegt sind. Sodann wird dargestellt, daß das Gesetz gerade der Nichtdurchsetzbarkeit der Rassentrennung Rechnung trägt und nicht einem «separate development» der Nichtweißen oder der der Apartheid vorgeblich zugrundeliegenden «separate-but-equal»-Doktrin.