Der Anspruch auf Benutzung gemeindlicher öffentlicher Einrichtungen
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Die Arbeit untersucht den Inhalt des Anspruchs auf Benutzung öffentlicher Einrichtungen unter Gesichtspunkten, denen bisher kaum Beachtung geschenkt worden ist. Dabei geht es einerseits um die augenscheinliche Parallele zur vergleichbaren Problematik beim zivilrechtlichen Kontrahierungszwang, andererseits um die Durchsetzung des Anspruchs gegenüber der Gemeinde in der Zwangsvollstreckung. Darüber hinaus behandelt die Arbeit die Frage, gegen wen sich ein Benutzungsanspruch richtet, wenn eine öffentliche Einrichtung nicht von der Gemeinde selbst, sondern von einer rechtsfähigen privaten Person, insbesondere von einer GmbH oder AG, betrieben wird («mittelbar-gemeindliche Einrichtung»). Die Lösung läßt sich dabei nicht ausschließlich dem allgemeinen Verwaltungsorganisationsrecht entnehmen; entscheidende Bedeutung hat vielmehr das öffentliche Sachenrecht, zu dem auch das Recht der öffentlichen Einrichtungen gehört.
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Der Anspruch auf Benutzung gemeindlicher öffentlicher Einrichtungen, Ingo Ludwig
- Jazyk
- Rok vydání
- 2000
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
Navrhnout úpravu
- Titul
- Der Anspruch auf Benutzung gemeindlicher öffentlicher Einrichtungen
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Ingo Ludwig
- Vydavatel
- Lang
- Rok vydání
- 2000
- ISBN10
- 363135892X
- ISBN13
- 9783631358924
- Série
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die Arbeit untersucht den Inhalt des Anspruchs auf Benutzung öffentlicher Einrichtungen unter Gesichtspunkten, denen bisher kaum Beachtung geschenkt worden ist. Dabei geht es einerseits um die augenscheinliche Parallele zur vergleichbaren Problematik beim zivilrechtlichen Kontrahierungszwang, andererseits um die Durchsetzung des Anspruchs gegenüber der Gemeinde in der Zwangsvollstreckung. Darüber hinaus behandelt die Arbeit die Frage, gegen wen sich ein Benutzungsanspruch richtet, wenn eine öffentliche Einrichtung nicht von der Gemeinde selbst, sondern von einer rechtsfähigen privaten Person, insbesondere von einer GmbH oder AG, betrieben wird («mittelbar-gemeindliche Einrichtung»). Die Lösung läßt sich dabei nicht ausschließlich dem allgemeinen Verwaltungsorganisationsrecht entnehmen; entscheidende Bedeutung hat vielmehr das öffentliche Sachenrecht, zu dem auch das Recht der öffentlichen Einrichtungen gehört.