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Englische antisuit injunctions im europäischen Zivilrechtsverkehr

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Antisuit injunctions sind richterliche Verbote, einen Prozeß im Ausland zu führen, um den richtigen Gerichtsstand durchzusetzen. Sie sind ein dem anglo-amerikanischen Rechtskreis eigenes Prozeßrechtsinstitut und passen nicht in das kontinental-europäische Recht. Gleichwohl erlassen englische Gerichte seit den 90er Jahren antisuit injunctions auch im Bereich des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommens, das dem europäischen Rechtskreis folgt. Dies führt zu einem Justizkonflikt, weil das Übereinkommen die internationale Zuständigkeit verbindlich regelt und keinen Raum für antisuit injunctions läßt. Martina Maack stellt diesen Konflikt dar und schlägt Lösungen vor. Nach einer kurzen Darstellung der Voraussetzungen einer antisuit injunction und der Art und Weise ihrer Durchsetzbarkeit wird untersucht, ob der Justizkonflikt bereits auf der Ebene der Zustellung ausgetragen werden kann, indem die Zustellung von Schriftstücken, die ein antisuit-Verfahren einleiten, oder die Zustellung der antisuit injunction in Deutschland verweigert wird. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, daß nach den in Deutschland geltenden Staatsverträgen sowie künftig nach dem Europäischen Zustellungsübereinkommen eine Zustellungsverweigerung nicht möglich ist. Der unter dem Aspekt der völkerrechtskonformen Auslegung der Übereinkommen zu berücksichtigende Justizgewährungsanspruch des Adressaten der antisuit injunction wird durch ihre Zustellung nicht verletzt. Soweit ein Eingriff vorliegt, ist dieser durch das Bedürfnis nach einem funktionierenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehr im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt. Eine Abwägung der Vor- und Nachteile der Zustellung der antisuit injunction ergibt, daß die Erfüllung des Zustellungsersuchens für den Adressaten günstiger ist als dessen Verweigerung. Das Gleiche gilt für die Zustellung von Schriftstücken, die ein antisuit-Verfahren einleiten. Nach Ansicht der Verfasserin wird der Justizkonflikt erst auf der Ebene der Anerkennung gelöst. Die Anerkennung der antisuit injunction in Deutschland wird wegen Verstoß gegen den ordre public verweigert, weil sie zu einer Verletzung der deutschen Justizhoheit und des Justizgewährungsanspruches führen würde.

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1999

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