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Die Errichtung des Erzbistums und der Kirchenprovinz Hamburg durch Vertrag vom 22. September 1994

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Fünf Jahre nach Vollendung der Deutschen Einheit hat die Katholische Kirche eine umfassende Neuordnung der Diözesanorganisation und -zirkumskription vorgenommen. Im Osten wurden die Bistümer Erfurt-Meiningen und Magdeburg gegründet und das Bistum Berlin zum Erzbistum erhoben. Im Norden Deutschlands entstand ein neues Erzbistum mit Sitz in Hamburg, das die Gebiete der Freien und Hansestadt Hamburg, des Landes Schleswig-Holstein und den Landesteil Mecklenburg des Landes Mecklenburg-Vorpommern umfaßt. Ferner wurden zwei neue Kirchenprovinzen errichtet. Die neue Kirchenprovinz Berlin besteht aus dem Erzbistum Berlin und den beiden Diözesen Dresden-Meißen und Görlitz. Die neu errichtete Kirchenprovinz Hamburg besteht aus den drei Bistümern Hamburg, Hildesheim und Osnabrück. Der Autor stellt anhand der Akten aus den Staatskanzleien der Länder die Probleme bei der Errichtung des Erzbistums und der Kirchenprovinz Hamburg dar. Zunächst werden die Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern geschildert, die mit einem diplomatischen Notenwechsel endeten. Im Anschluß daran werden die Verhandlungen zwischen den beteiligten Ländern und dem Heiligen Stuhl dargestellt. In einem Exkurs beschäftigt sich Halm darüber hinaus mit der Geltung des Reichs- und Preußenkonkordats in den betroffenen Ländern.

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