Die kaufrechtlichen Mängeleinreden - insbesondere die sogenannte "allgemeine Mängeleinrede"
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Das Werk widmet sich der Frage nach der Anwendbarkeit der Einrede des nichterfüllten Vertrages und der Begründung und Abgrenzung der sog. „spezifizierten Mängeleinreden“, die mit der Geltendmachung eines bestimmten Gewährleistungsrechts verbunden sind. Die sog. „Allgemeine Mängeleinrede“soll dem Käufer zunächst das Recht geben, ohne Entscheidung für einen bestimmten Gewährleistungsanspruch die Zahlung des gesamten noch ausstehenden Kaufpreisrestes zu verweigern und gleichzeitig die Sache in Händen zu halten. Ein solches Rechtsinstitut wirft eine Vielzahl dogmatischer und, wie eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1991 zeigt, auch praxisrelevante Probleme auf: Klärungsbedürftig sind insbesondere die Möglichkeiten zur Beendigung des Schwebezustandes, die Verzugshaftung des Käufers nach Konkretisierung im Sinne des einen oder anderen Gewährleistungsrechtsbehelfes und die Frage nach einem gerechten Ausgleich für die Möglichkeit der gleichzeitigen Sach- und Kapitalnutzung. Für Rechtswissenschaftler, Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen
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Die kaufrechtlichen Mängeleinreden - insbesondere die sogenannte "allgemeine Mängeleinrede", Stefan Meier
- Jazyk
- Rok vydání
- 2000
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- Titul
- Die kaufrechtlichen Mängeleinreden - insbesondere die sogenannte "allgemeine Mängeleinrede"
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Stefan Meier
- Vydavatel
- Beck
- Rok vydání
- 2000
- ISBN10
- 3406463010
- ISBN13
- 9783406463013
- Série
- Münchener Universitätsschriften : [...], Reihe der Juristischen Fakultät
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Das Werk widmet sich der Frage nach der Anwendbarkeit der Einrede des nichterfüllten Vertrages und der Begründung und Abgrenzung der sog. „spezifizierten Mängeleinreden“, die mit der Geltendmachung eines bestimmten Gewährleistungsrechts verbunden sind. Die sog. „Allgemeine Mängeleinrede“soll dem Käufer zunächst das Recht geben, ohne Entscheidung für einen bestimmten Gewährleistungsanspruch die Zahlung des gesamten noch ausstehenden Kaufpreisrestes zu verweigern und gleichzeitig die Sache in Händen zu halten. Ein solches Rechtsinstitut wirft eine Vielzahl dogmatischer und, wie eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1991 zeigt, auch praxisrelevante Probleme auf: Klärungsbedürftig sind insbesondere die Möglichkeiten zur Beendigung des Schwebezustandes, die Verzugshaftung des Käufers nach Konkretisierung im Sinne des einen oder anderen Gewährleistungsrechtsbehelfes und die Frage nach einem gerechten Ausgleich für die Möglichkeit der gleichzeitigen Sach- und Kapitalnutzung. Für Rechtswissenschaftler, Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen