Zur urheberrechtlichen Situation der Filmmusik
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Der Filmkomponist erhält in der Schweiz bei der Auswertung des Films in Kino, Fernsehen und auf Video Tantiemen von der Musikverwertungsgesellschaft SUISA. Im Gegensatz dazu werden die Rechte von Drehbuchautoren und Regisseuren durch den Filmproduzenten und die Suissimage wahrgenommen. Die vorliegende Untersuchung versucht, diese historisch bedingte und weltweit anzutreffende Sonderbehandlung der Filmmusik mit dem geltenden schweizerischen Urheberrecht in Einklang zu bringen. Dies geschieht auf der Grundlage einer eingehenden Auseinandersetzung mit dem Tatbestand der Miturheberschaft sowie vor dem Hintergrund einer detaillierten Analyse der Rechtslage in den USA, Grossbritannien, Deutschland, Frankreich und Italien. Daneben wird aufgezeigt, wie die dramaturgische Musik zu einem Film entsteht und welches die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind.