Preisrecht
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Das Preisrecht besteht in Deutschland aus einem breit gestreuten Regelungswerk unterschiedlichen Ranges. Der Verfasser hat es übernommen, das Preisrecht systematisch zu erschließen. Seinen Ansatz gewinnt er aus der kantianisch begründeten republikanischen Freiheits-, Rechts- und Staatslehre, auf deren Boden er wirtschaftswissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Fragenkreise interdisziplinär diskutiert und philosophisch zusammenführt. Im ersten Teil der Untersuchung werden die preistheoretischen und rechtsdogmatischen Grundlagen für die grundgesetzliche Preisverfassung und das einfachgesetzliche Preisrecht gelegt. Der Autor stellt heraus, daß ökonomische Theorien menschliches Verhalten nicht normativ vorschreiben, sondern dieses als zweckrational unter das materiale Prinzip der Effizienz stellen, während die republikanische Rechtslehre nicht nach materialen, sondern nach formalen Prinzipien der Verallgemeinerungsfähigkeit allgemeiner, innerer Pflichten urteilt und den kategorischen Imperativ zum Leitsatz und Prüfstein praktisch vernünftiger Gesetze macht. Praktische Vernunft impliziert Theoriehaftigkeit der Rechtserkenntnis, daher haben ökonomische Erkenntnisse für den Verfasser keinen meta-juristischen, sondern rechtsdogmatischen Stellenwert. Die einfachgesetzliche Problematik wird vom Allgemeinen zum Besonderen entwickelt. Im zweiten Teil wird das allgemeine Preisrecht als System von Spielregeln des sozialpflichtigen Preiswettbewerbs diskutiert. Unterschieden wird zwischen dem formellen Preisrecht, das der Autor als das allgemeine Recht der Preisverlautbarung versteht, und dem materiellen Preisrecht als dem allgemeinen Recht der Preisbildung. Im dritten Teil werden sektorspezifische Systeme der Preisbildung als Rechtsgrundlage des besonderen Preisrechts erörtert, wobei zwischen natürlichen und politischen Ausnahmebereichen des Wettbewerbs unterschieden wird. Der Verfasser stellt ein Konzept vor, welches die ökonomische Problematik durchdringt und die