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Änderung und Revision der spanischen Verfassung vom 29. Dezember 1978

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Wäre es im Wege des von der spanischen Verfassung vom 29.12.1978 geregelten Revisionsverfahrens zulässig, die geltende Verfassung abzuschaffen und durch eine neue staatliche Grundordnung zu ersetzen, welche beispielsweise die Folter als ein Mittel zur Findung der Wahrheit im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens anerkennt? Diese – im Ergebnis zu verneinende – Frage ist unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten eine Frage nach dem Bestehen von Beschränkungen hinsichtlich der Revision der spanischen Verfassung vom 29.12.1978. Die Arbeit untersucht diese Frage vor dem Hintergrund der in der spanischen Verfassungslehre vertretenen Theorien zum Bestehen ungeschriebener Revisionsverbote, die aus einer Unterscheidung von verfassunggebender Gewalt (poder constituyente) und verfassungsändernder Gewalt (poder de reforma) abgeleitet werden, sowie zur Selbstbindung des Verfassunggebers durch die Verfassung. Die Arbeit versucht, einen eigenen Lösungsansatz zu entwickeln, indem sie bei der Beantwortung dieser Frage dogmatisch danach differenziert, ob die Revision die in Art. 1 der spanischen Verfassung vom 29.12.1978 genannten Grundwerte (valores superiores) antastet oder unverändert bestehen lässt.

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2000

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