Das allgemeine Staatsrecht im Rahmen der Kronprinzenvorträge des Carl Gottlieb Svarez
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Die Kronprinzenvorträge, die der preußische Beamte Carl Gottlieb Svarez in den Jahren 1791/92 vor dem künftigen Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. gehalten hat, stellen das bedeutendste geistige Vermächtnis des Dozenten dar. Die Arbeit befasst sich im wesentlichen mit dem Teil der Kronprinzenvorträge, der die Prinzipien des Allgemeinen Staatsrechts zum Gegenstand hat. Dieses beschreibt die Rechte und Pflichten des Regenten gegenüber seinen Untertanen und umgekehrt. Es wird der Frage nachgegangen, inwieweit Svarez sich im Rahmen der Vorbereitung auf die Vorlesungstätigkeit anderer zeitgenössischer Fachliteratur bedient hat bzw. welche Ansätze originär von ihm stammen könnten. Insofern erfolgt eine Auswertung der vorhandenen juristischen Literatur aus dieser Epoche mit dem Ziel, das Allgemeine Staatsrecht, wie Svarez es in den Vorträgen entfaltet hat, auf inhaltliche, systematische, dogmatische und sonstige Parallelen und Differenzen zu untersuchen, um Klarheit zu schaffen über die geistige Urheberschaft der Vorlesungsinhalte. Besonderes Augenmerk wird, in diesem Zusammenhang, auf den von Svarez propagierten Staatszweck der Gewährleistung von Glückseligkeit gelegt, wobei die Volksbeglückungsgesetzgebungskompetenz des Regenten ausführlich analysiert wird. Auch der Frage nach der Legitimationswirkung des Allgemeinen Staatsrechts im Hinblick auf den staatlichen Herrschaftsanspruch wird nachgegangen. Des weiteren erfolgt eine Gegenüberstellung des kontinentaleuropäischen Glückseligkeits-Gedankens mit dem Gedanken des „pursuit of happiness“ der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776.