Das kollektive Arbeitsrecht der Republik Südafrika
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In Anlehnung an das deutsche Modell zentralisierter Tarifverhandlungen und betrieblicher Mitbestimmung trat Ende 1996 in der Republik Südafrika der Labour Relations Act of 1995 in Kraft. Dies nimmt die Untersuchung zum Anlaß, das dortige System des kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere dessen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum deutschen Recht, umfassend zu analysieren. Dabei beschränkt sich die Arbeit nicht auf eine Darstellung des südafrikanischen Kollektivsystems in seinen positiv-rechtlichen Ausprägungen. Sie verfolgt vielmehr das Ziel, zudem die wirtschaftlichen und soziologischen Auswirkungen der neuen Regelungen auf die südafrikanische Praxis zu untersuchen. Unter Zuhilfenahme vom Verfasser geführter Interviews mit südafrikanischen Praktikern soll dem Leser auch eine verläßliche Analyse des gegenwärtigen «law in action» geboten werden.