Die kommunale Bindung der Sparkassen
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Die kommunale Bindung der Sparkassen an ihre Träger wird als das prägendste Merkmal der kommunalen Sparkassen angesehen. Gleichwohl ist bislang weitgehend ungeklärt, welchen normativen Gehalt die kommunale Bindung aufweist und welche verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen für die Ausgestaltung bestehen. Diesen Fragen geht die Untersuchung nach. Zunächst wird als normativer Gehalt der kommunalen Bindung der Sparkassen an den öffentlichen Auftrag und die Berechtigung der Kommunen zur Einflußnahme auf die Sparkassen ermittelt. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Untersuchung der verfassungsrechtlichen Ausgestaltung des öffentlichen Auftrags und der kommunalen Einflußnahme durch die Sparkassengesetzgeber. Vor dem Hintergrund der Diskussion über die Privatisierung der Sparkassen wird zum einen die Frage behandelt, ob die kommunale Bindung im Wege der (Aufgaben-) Privatisierung des öffentlichen Auftrags aufgehoben werden kann. Als Prüfungsmaßstab werden dazu die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Rastedde-Entscheidung für die sogenannte Höherzonung von Aufgaben entwickelten Grundsätze herangezogen. Zum anderen wird danach gefragt, welche verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der kommunalen Einflußnahme zu stellen sind. Diese Anforderungen werden aus dem Prinzip der demokratischen Legitimation hergeleitet. Dabei wird die Übertragung des sog. „Verbots der ministerialfreien“ bzw. „weisungsfreien Verwaltung“ auf die mittelbare anstaltsförmige Verwaltung abgelehnt. Die Legitimationsanforderungen werden vielmehr bezogen auf die grundgesetzlich vorgesehene Funktion der anstaltsförmigen Verwaltung bestimmt. Zielgruppe/Target groups: Sparkassen, Sparkassenverbände, Städte und Gemeinden