Der Grundsatz der Diskontinuität im europäischen Gemeinschaftsrecht
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Die Rechtsetzungsverfahren des europäischen Gemeinschaftsrechts leiden an einem Effizienzdefizit: Die Vorschläge der Kommission können ad infinitum diskutiert und beraten werden oder beim Rat in Vergessenheit geraten, ohne daß sie verfahrensrechtlich aufhören zu existieren. Der so ausgelösten Rechtsunsicherheit will die Autorin mit der Einführung eines Verfallzeitpunktes für die Kommissionsvorschläge begegnen. Dazu stellt sie zunächst heraus, daß ein solcher Verfallzeitpunkt in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der EG durch den Grundsatz der Diskontinuität verkörpert wird, der zur Effizienz der Rechtsetzungsverfahren einen erheblichen Beitrag leistet. Seine Beschleunigungs- und Korrekturfunktion könnten die Organe der EG durch Abschluß einer interinstitutionellen Vereinbarung für eine Effektivierung der Rechtsetzungsverfahren einführen, die von der Autorin beispielhaft entworfen wird.