Der Eigentumsschutz nach Art. 1 des ersten Zusatzprotokolls zur EMRK im Lichte der Rechtsprechung der Strassburger Organe
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Das Erste Zusatzprotokoll zur EMRK wurde bis heute von 38 der 41 Mitgliedsstaaten des Europarates ratifiziert. Die Strassburger Rechtsprechung zum Eigentumsschutz ist allein deshalb europaweit von grosser Bedeutung. Eine ausführliche und systematische Analyse der Rechtsprechung der EMRK-Organe von den Anfangsjahren bis Ende 1999 zeigt die Tendenz in Richtung eines wirksamen Eigentumsschutzes. Die europäische Kontrolle konzentrierte sich bisher vorwiegend auf die Prüfung der Verhältnismässigkeit, von der sich der „neue“ Gerichtshof aber zum Teil zu lösen scheint. Weitere interessante Aspekte (wie der örtliche Geltungsbereich, das Subsidiaritätsprinzip, Drittwirkung, positive Schutzpflichten usw.) sowie Hinweise insbesondere auf die deutschsprachigen Rechtsordnungen runden die Arbeit ab.