Europäische Treibhauspolitik mit handelbaren Emissionsrechten
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Das auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz zur UN-Klimarahmenkonvention in Kyoto verabschiedete Protokoll legt erstmals rechtlich bindende Ziele für den Ausstoß von Treibhausgasen fest. Die Europäische Union hat sich darin verpflichtet, die Emissionen von sechs Treibhausgasen zwischen 2008 und 2012 gegenüber dem Niveau von 1990 um insgesamt 8 Prozent zu senken. Da das Kyoto-Protokoll auch den Handel von Emissionsrechten vorsieht, bietet sich die Einführung eines Lizenzsystems auch auf europäischer Ebene an. Ziel des Autors ist es, Vorschläge für die Implementierung einer Lizenzlösung für Treibhausgase in der Europäischen Union zu erarbeiten. Grundlage der Untersuchung bilden Erfahrungen mit US-amerikanischen Lizenzsystemen. Dabei handelt es sich zum einen um das nationale SO2 Allowance Trading Program für Elektrizitätskraftwerke und das regional begrenzte RECLAIM-Lizenzprogramm in Los Angeles. Eine zentrale Fragestellung ist, auf welcher Ebene eine Lizenzlösung in der EU angesiedelt werden sollte: bei den Emittenten von Treibhausgasen oder den Produzenten und Importeuren fossiler Brennstoffe. Für beide Lizenzierungsformen werden Empfehlungen zur konkreten Ausgestaltung (Lizenzeigenschaften, Erstvergabe, Marktstruktur, Überwachung) erarbeitet. Die größere ökologische Effektivität und ökonomische Effizienz einer Lizenzierung von Brennstoffanbietern spricht für die Umsetzung dieser Lizenzierungsform in der EU. Mit Hilfe ökonometrisch geschätzter Grenzvermeidungskosten für die 15 EU-Staaten wird abschließend gezeigt, daß sich die Kosten zur Erfüllung der Kyoto-Verpflichtung durch Einführung eines CO2-Lizenzsystems in der EU um rund 50 Prozent senken lassen.