Eine Schule für alle?
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Integration oder Separation, Sonderschule oder Regelschule? Dieser Frage wird zunächst durch die Darstellung von Schulversuchen zur gemeinsamen Erziehung und Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher nachgegangen. Die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer werden im Überblick dargestellt – schwerpunktmäßig das nordrhein-westfälische Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Schulen von 1995. Grundsätzliche Rechtsfragen zu Schule und Grundgesetz, insbesondere zur Bedeutung des «Diskriminierungsverbots» (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG), werden erörtert und durch die Entscheidungen höchster Gerichte konkretisiert bzw. auf mögliche Auswirkungen für den Verwaltungsvollzug in Nordrhein-Westfalen geprüft. Als moderatere, effektivere und realistischere Alternative zu einer uneingeschränkten Integration nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip erscheint – auch unter dem Aspekt des Finanzierbaren – ein abgestuftes Institutionensystem mit verschiedenen integrativen Angeboten und auch zeitweiliger separativer Förderung.