Private Ausgaben im deutschen und britischen Einkommensteuerrecht
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Einkommensteuern beziehen ihre Rechtfertigung vor allem daraus, dass sie in besonderem Maße geeignet sind, die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu erfassen. Seit es Einkommensteuern gibt, ist es deshalb auch umstritten, wie das Einkommen als Maßgröße der Leistungsfähigkeit zu ermitteln ist. Während heute der Abzug des berufsbezogenen als auch des existenzsichernden Aufwands größtenteils unstreitig ist, herrscht bezüglich der Berücksichtigung privater Abzüge jenseits existenzsichernder Aufwendungen noch große Unsicherheit. Von welchen Überlegungen lässt sich der Gesetzgeber leiten, wenn er private Abzüge auch jenseits existenzsichernder Aufwendungen zum Abzug zulässt? Lassen sich geschichtliche Entwicklungslinien aufzeigen, und welche Folgerungen können aus rechtsvergleichenden Überlegungen gezogen werden? Mit diesen Fragen befasst sich die Arbeit, wobei im rechtsvergleichenden Teil die Regelungen im britischen Einkommensteuerrecht herangezogen werden.