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Die gemeinschaftsrechtliche Koordinierung deutscher Familienleistungen

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Soziale Sicherheit ist eine Grundvoraussetzung für die Mobilität der Erwerbstätigen in der EU, die insbesondere auch für deren Familien gewährleistet sein muß. Diese Sicherstellung ist das Ziel der EU-Verordnung Nr. 1408/71. Sie bestimmt, welcher Staat für die Zahlung von Familienleistungen zuständig ist und in welcher Höhe ein Beitrag geleistet werden muß. So erhält ein französischer Arbeitnehmer, der in Deutschland tätig ist, für seine in Frankreich lebenden Kinder deutsches Kinder- und Erziehungsgeld. Gilt dies jedoch auch dann, wenn seine Ehepartnerin als Grenzpendlerin in Belgien tätig ist? Besteht ebenfalls ein Anspruch auf deutsches Erziehungsgeld, wenn der uneheliche Lebenspartner die Kinder im Ausland erzieht? Können Landeserziehungsgelder bezogen werden? Wie sind die steuerrechtlichen Aspekte des Kindergeldanspruchs zu berücksichtigen? Vor dem Hintergrund derartiger Fragestellungen analysiert das Werk die europäische Familienleistungskoordinierung und bietet dem Anwender in der Praxis konkrete Lösungsansätze für die dabei auftretenden Koordinierungsprobleme. Abschließend wird ein Vorschlag zur Verbesserung der europäischen Koordinierung von Familienleistungen gemacht.

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2001

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