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Geistiges Eigentum im Zivilprozeß

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Das «Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums» (TRIPS) regelt ausführlich Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz im internationalen Handel. Es trägt damit der gestiegenen wirtschaftlichen Bedeutung des geistigen Eigentums Rechnung. Besondere Beachtung verdienen die in TRIPS enthaltenen verfahrensrechtlichen Bestimmungen zur Rechtsdurchsetzung. Prozessuale Mindeststandards mit weltweiter Geltung sollen dem materiellen Recht zur Wirkung verhelfen. Nie zuvor hat es ein derartiges globales Verfahrensrecht gegeben. Die Analyse konzentriert sich auf die zivilrechtlichen Durchsetzungsnormen am Beispiel von Patent- und Urheberrechten. Die Auswirkungen für die Praxis werden anhand einer Gegenüberstellung der Rechtslage in einem Industrie- und einem Entwicklungsland verdeutlicht. Deutschland und Indien stehen dabei beispielhaft für unterschiedliche wirtschaftliche, politische und rechtliche Standpunkte. Der Autor zeigt auf, in welchem Umfang die in TRIPS gesetzten Erwartungen erfüllt wurden. Zugleich werden die derzeitige Rechtslage und die Umsetzung des Abkommens im nationalen Recht anschaulich dargestellt.

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2001

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