Die Bodenrechtsentwicklung in der SBZ, DDR anhand der Akten des Zentralen Parteiarchivs der DDR
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Da der Grundeigentumsfrage im Dogmenhaushalt der SED-Ideologie ein besonderes machtpolitisches Gewicht beigemessen wurde, widmete der SED-Parteiapparat der Gestaltung und Anwendung des Bodenrechts nachhaltige Aufmerksamkeit. Im Unterschied zu rechtszeitgeschichtlichen Betrachtungsweisen, die nur von einer Einflußnahme der SED und ihres Apparates auf die Entwicklung und Anwendung des DDR-Rechts sprechen, wird die These zur Debatte gestellt, wonach der SED- Parteiapparat als Bestandteil des realsozialistischen Rechtsmechanismus angesehen werden muß. Anhand bisher unbekannter Daten und Vorgänge wird von steckengebliebenen Gesetzgebungsvorhaben, von der Behandlung des sogenannten Westeigentums, aber auch von bodenrechtlichen und -politischen Differenzen im Parteiapparat berichtet.