Lückenfüllung im Versicherungsvertrag
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Seit 1994 ist die Frage in den Vordergrund getreten, wie Lücken im AVB ausgefüllt werden können und welche Rechte sich für die Vertragsparteien im Falle der Lückenhaftigkeit ergeben. Besonders wegen der europarechtlich motivierten Abschaffung der Vorabkontrolle der AVB und der Ermächtigung des BAV, die ABV mittels Verwaltungsakt durch neue zu ersetzen, ergibt sich diese Fragestellung. Die Frage besitzt im Versicherungsrecht beispielsweise deswegen besondere Bedeutung, weil AVB auch Teile der Leistungsbeschreibung enthalten und sich auf mehr- oder langjährige Verträge beziehen. Weiterhin enthält das VVG nur rudimentäre Regelungen einzelner Versicherungszweige; zudem können durch die Beendigung eines Versicherungsvertrages können für den Versicherungsnehmer erhebliche finanzielle Nachteile entstehen. Der Forderung, eine gesetzliche Regelung zur Anpassung von AVB zu schaffen, ist der Gesetzgeber nur partiell nachgekommen. Die Versicherungswirtschaft hat durch Aufnahme von Bedingungsanpassungsklauseln in die AVB reagiert. Das Anliegen der Arbeit ist es, zu untersuchen, inwieweit sich dadurch die Lückenfüllungsproblematik erübrigt hat und in welchem Rahmen der Versicherer handeln kann.