Die "Dogmatik" einer strafrechtlichen Produktverantwortung
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Enorme Schadensfälle haben in den letzten Jahren den Ruf nach einer strafrechtlichen Produkthaftung laut werden lassen. Neben zivilrechtliche Schadenskompensation soll Strafe treten. Nicht das Unternehmen als Ganzes, sondern die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung sollen persönlich für ihr Verhalten einstehen. Wenn der Naturwissenschaft jedoch gesicherte Erkenntnisse über die Schädlichkeit bestimmter Produkte fehlt, bleibt hierzu lediglich der Rückgriff auf das fahrlässige Unterlassensdelikt. Den hierbei entstehenden Begründungsbedarf zu beleuchten, ist Ziel dieser Arbeit. Sie setzt sich intensiv mit den verschiedenen Ansätzen in Rechtsprechung und Lehre auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass insoweit eine Sanktion – jedenfalls auf der Basis der geltenden Strafrechtsdogmatik – ausscheiden muss.