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Normsetzung durch Richtlinien im Vertragsarztrecht

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Die an der Universität des Saarlandes entstandene Dissertation befasst sich mit der Richtliniengebung der Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen, wobei hauptsächlich der Frage nachgegangen wird, ob die vertragsärztliche Richtliniengebung verfassungsgemäss ist. Im einzelnen wird dargestellt, dass die Rechtsgrundlagen der vertragsärztlichen Versorgung aus einem System abgestufter Normen bestehen und die Richtlinien hierbei eine bedeutende Lenkungs- und Steuerungsfunktion wahrnehmen. In diesem Zusammenhang wird herausgearbeitet, dass die Richtlinien Rechtsnormen sind und den klassischen Rechtsetzungsformen nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können. Dabei wird insbesondere untersucht, ob die vertragsärztlichen Richtlinien Rechtsverordnungen sind und herausgestellt, dass sie aufgrund ihrer Partizipations- und Entlastungsfunktion vom Anwendungsbereich des Art. 80 GG ausgenommen sind. Die Arbeit schliesst mit dem Ergebnis, dass die Richtliniengebung der Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen verfassungsgemäss ist und zu einer Erweiterung des numerus clausus der Rechtsetzungsformen führt.

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2001

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