Auswirkungen der Verkehrsüberwachung auf die Befolgung von Verkehrsvorschriften
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Straßenverkehrsunfälle resultieren zu einem hohen Anteil aus der Nicht-Beachtung von Verkehrsvorschriften. Insbesondere zu schnelles Fahren und Alkoholeinfluß sind häufig die Ursache schwerer Unfälle. Das Hauptziel des vorliegenden Forschungsprojekts, das Bestandteil der Hauptstudie „Generalpräventive Wirkungen polizeilicher und kommunaler Verkehrsüberwachung“ der Bundesanstalt für straßenwesen ist, besteht darin, den generalpräventiven Effekt polizeilicher und kommunaler Verkehrsüberwachung in den Bereichen Geschwindigkeit und Alkohol im Kontext anderer, die Befolgung bzw. Übertretung von Verkehrsvorschriften determinierender Faktoren in einer simultanen Analyse zu ermitteln. Theoretische Grundlage der Untersuchung ist die Theorie der Gesetzesbefolgung von K.-D. OPP. Hierbei handelt es sich um ein mehrstufiges Kausalmodell zur Erklärung der Befolgung von gesetzlichen Vorschriften, das für die Zwecke dieser Untersuchung stark erweitert wurde. Als Datengrundlage dient eine standardisierte Befragung von 1.757 Autofahrern in den Städten München, Hamburg, Hannover und Bremen. Dabei stehen Hamburg und München für eine hohe Überwachungsintensität, während Hannover und Bremen eine eher niedrige Kontrolldichte repräsentieren. Als Ergebnis kann man festhalten, daß die subjektive Entdeckungswahrscheinlichkeit und auch die wahrgenommene Härte formeller Sanktionen einen im Vergleich zu anderen Einflußgrößen (z. B. normative Übereinstimmung mit geltenden Verkehrsvorschriften) eher geringen Effekt auf den Grad der Regelbefolgung besitzen. Der damit verbundene generalpräventive Abschreckungseffekt der Verkehrsüberwachung muß somit als eher gering eingeschätzt werden. Vielmehr kommt zum Tragen, daß der Befolgungsgrad in den als hoch überwacht eingeschätzten Städten München und Hamburg im Mittel tendenziell niedriger ist als in Hannover und Bremen. Die von den Autofahrern wahrgenommene Kontrollhäufigkeit korrespondiert zwar mit den objektiven Überwachungsintensitäten, jedoch geht hier eine hohe wahrgenommene Kontrollhäufigkeit damit einher, daß den Autofahrern die Kontrollstellen bekannt sind, was sich wiederum stark negativ auf die Befolgung der entsprechenden Verkehrsnormen auswirkt. Auf der Basis dieser Ergebnisse leitet sich die Empfehlung ab, die Kontrollstellen und auch die Kontrollzeiten so oft wie möglich zu ändern, um die polizeiliche und kommunale Verkehrsüberwachung in generalpräventiver Hinsicht effektiv zu gestalten. Aus der Fülle der Ergebnisse des empirischen Untersuchungsteils können weitere Ansatzpunkte z. B. für Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit abgeleitet werden. Hier wäre etwa eine verstärkte Medienberichterstattung über die Erfolge der Überwachung und die Vermittlung von Informationen zu den Strafhöhen bei Geschwindigkeits- und Alkoholdelikten zu nennen. Darüber hinaus sollten Maßnahmen darauf abzielen, dem Delikt „Übertretung von Tempolimits“ seinen Status als Kavaliersdelikt zu nehmen. Der Originalbericht enthält als Anhänge den verwendeten Fragebogen für Autofahrer und die Fragebögen für Polizeidienststellen und Kommunen zur Erfassung der Überwachungsintensität. Auf die Wiedergabe dieser Erhebungsinstrumente wurde in der vorliegenden Veröffentlichung verzichtet. Sie liegen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen vor und sind dort einsehbar. Verweise auf die Fragebögen wurden im Berichtstext beibehalten.