Die gemeinschaftsrechtlichen Aspekte der Eingliederung der neuen deutschen Bundesländer und der zum ehemaligen Ost-Berlin gehörenden Bezirke in die Europäischen Gemeinschaften
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Die bevorstehenden Beitritte der Staaten Mittel- und Osteuropas zur EU stellen nach der Eingliederung der ehemaligen DDR die zweite Osterweiterung der Integrationsgemeinschaft dar. Bei der Erfassung der anstehenden Probleme empfiehlt sich eine Rückschau auf den Ablauf der Eingliederung der neuen Bundesländer in den Jahren 1989/1990. Diese warf neben technischen Anpassungsfragen in nahezu allen Bereichen des Europarechts institutionelle, aber auch rechtsgrundsätzliche Probleme auf, die die vorliegende Arbeit darstellt. Darüber hinaus wird der Verfahrensablauf der Eingliederung, besonders die hervorragende Rolle der EG-Kommissionen, dokumentiert. Trotz der Unterschiede zu „normalen“ Beitritten bieten die Parallelen zur hier beschriebenen Eingliederung Ansätze für künftige Integrationslösungen.