Infrastrukturgewährleistung in der Telekommunikation zwischen Staat und Markt
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Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, wie in den privatisierten und liberalisierten Telekommunikationsmärkten eine flächendeckende Grundversorgung sichergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang wird das im Telekommunikationsgesetz zu diesem Zwecke vorgesehene Universaldienstsystem aus verfassungsrechtlicher Perspektive beleuchtet. Einen Schwerpunkt der Erörterungen bildet die Analyse des Infrastrukturgewährleistungsauftrages (Art. 87 f Abs. 1 GG), der im Rahmen der Postreform II Eingang in das Grundgesetz gefunden hat. Daneben setzt sich der Verfasser eingehend mit den Grundrechten der Telekommunikationsunternehmen und der Finanzverfassung des Grundgesetzes als Prüfungsmaßstäbe für infrastruktursichernde regulatorische Maßnahmen auseinander. Der Verfasser kommt unter anderem zu dem Ergebnis, daß das in § 21 TKG vorgesehene Finanzierungsmodell »Universaldienstabgabe« gegen die Finanzverfassung des Grundgesetzes und gegen Grundrechte der betroffenen Unternehmen verstößt.
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Infrastrukturgewährleistung in der Telekommunikation zwischen Staat und Markt, Klaus Cannive
- Jazyk
- Rok vydání
- 2001
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- Titul
- Infrastrukturgewährleistung in der Telekommunikation zwischen Staat und Markt
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Klaus Cannive
- Vydavatel
- Duncker und Humblot
- Rok vydání
- 2001
- ISBN10
- 3428103262
- ISBN13
- 9783428103263
- Série
- Schriften zu Kommunikationsfragen
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, wie in den privatisierten und liberalisierten Telekommunikationsmärkten eine flächendeckende Grundversorgung sichergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang wird das im Telekommunikationsgesetz zu diesem Zwecke vorgesehene Universaldienstsystem aus verfassungsrechtlicher Perspektive beleuchtet. Einen Schwerpunkt der Erörterungen bildet die Analyse des Infrastrukturgewährleistungsauftrages (Art. 87 f Abs. 1 GG), der im Rahmen der Postreform II Eingang in das Grundgesetz gefunden hat. Daneben setzt sich der Verfasser eingehend mit den Grundrechten der Telekommunikationsunternehmen und der Finanzverfassung des Grundgesetzes als Prüfungsmaßstäbe für infrastruktursichernde regulatorische Maßnahmen auseinander. Der Verfasser kommt unter anderem zu dem Ergebnis, daß das in § 21 TKG vorgesehene Finanzierungsmodell »Universaldienstabgabe« gegen die Finanzverfassung des Grundgesetzes und gegen Grundrechte der betroffenen Unternehmen verstößt.