Datenabgleich zur Mißbrauchskontrolle im Bereich der Sozialleistungen
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Im Sozialleistungssystem sind gesetzlich zahlreiche Formen des Datenabgleichs vorgesehen, durch die Sozialleistungsmißbrauch aufgedeckt und verhindert werden soll. Die entsprechenden Behörden können dabei aufgrund dieser ausdrücklichen oder impliziten Ermächtigungen entweder im Einzelfall oder – wie beim Sozialhilfedatenabgleich – ausnahmsweise auch systematisch in einer Vielzahl von Fällen Daten zum Leistungsbezug untereinander austauschen. Die vielfältigen gesetzlichen Regelungen werden nach allgemeinen Ausführungen – unter anderem zur Definition des Datenabgleichs und zu möglichen Ursachen des Sozialleistungsmißbrauchs – systematisch dargestellt und verfassungsrechtlich überprüft. Die verfassungsrechtliche Untersuchung erfolgt in erster Linie im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Außerdem werden das Sozialstaatsprinzip, das Verbot der Selbstbezichtigung und der Grundsatz der (informationellen) Gewaltenteilung angesprochen. Ergänzend fließen ausländische Erfahrungen mit Datenabgleichsverfahren in die Überlegungen ein.