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Die Rechtsstellung des Anwartschaftsberechtigten bei der liechtensteinischen Familienstiftung

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Band 5 der Reihe „Schriften zum liechtensteinischen Recht“ (SLR 5) ist ein Abdruck einer in leicht abgeänderter Fassung an der Universität Innsbruck eingereichten Dissertation. Damit liegt erstmals eine eingehende Untersuchung zur Rechtsstellung des Anwartschaftsberechtigten bei der liechtensteinischen Familienstiftung vor. Die Untersuchung erfolgte im wesentlichen anhand der Regelungen des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Gesetzes über das Treuunternehmen, wobei die Darstellung teilweise durch Vergleiche zur schweizerischen und österreichischen Rechtslage angereichert wurde. Roger Quaderer verarbeitete nicht nur einschlägige Literatur, sondern berücksichtigte insbesondere die Rechtsprechung und, soweit vorhanden, auch die Gesetzesmaterialien. Auf die gesellschaftsrechtliche Praxis wurde besonders Rücksicht genommen, soweit der Autor entsprechenden Zugang hatte. Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Erkenntnis, dass eine Stiftung ein Organisationsgefüge mit mehreren Beteiligten ist, deren Rechtspositionen sich gegenseitig berühren bzw. beeinflussen. Deshalb steht am Anfang die Darlegung der Familienstiftung. Zunächst wird allgemein auf die gesetzliche Regelung von Stiftungen eingegangen, zentrale Bestimmung ist die Verweisnorm des Art. 552 Abs. 4 PGR, weswegen sich immer wieder Fragen über die Anwendbarkeit von Bestimmungen des Gesetzes über das Treuunternehmen stellen. Sodann wird auf die wichtigsten Stiftungsbeteiligten, das sind Stifter, Stiftungsrat sowie, „last but not least“, die Begünstigten eingegangen. Ganz der Regel in der Praxis entsprechend, wird von der treuhänderischen Errichtung einer Familienstiftung ausgegangen. Dabei ist vor allem das Verhältnis zwischen rechtlichem und wirtschaftlichem Stifter Gegenstand der Ausführungen. Der nächste Teil der Untersuchung ist speziell dem Anwartschaftsberechtigten gewidmet. Allgemein wird der Begriff des Anwartschaftsberechtigten vertiefend dargestellt. Seine Rechtsstellung wird danach unter den Aspekten der Verwaltung insbesondere das Stiftungsvermögens, der Begünstigung sowie der Abänderung der Familienstiftung dargestellt. Das Auskunftsrecht von Begünstigten und die entsprechende Auskunftspflicht des Stiftungsrats wurden besonders hervorgehoben. Die Rechtsposition der Anwartschaftsberechtigten wird vor allem durch privatautonom vorgesehene Änderungsmöglichkeiten der Stiftung tangiert, weshalb auch diese behandelt werden. Der Schutz seiner Rechtsstellung wird in der Arbeit im weitesten Sinn des Wortes verstanden, so dass insbesondere die richterliche Aufsicht und die Durchsetzung sonstiger Anstände privatrechtlicher Natur dargestellt werden. Weiters wird auf die Geltendmachung der Rechnungslegung sowie der Verantwortlichkeit von Organträgern der Familienstiftung eingegangen. Zum Schluss legt der Autor die Beendigung der Familienstiftung und die Rechtsfolgen für die Anwartschaftsberechtigten dar.

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1999

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