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Die parlamentarische Befassungskompetenz unter dem Grundgesetz

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Der Autor geht der Frage nach, ob den Parlamenten in der Bundesrepublik Deutschland auf Landes- und Bundesebene ein allumfassendes Debattier- und unverbindliches Beschlußrecht auch jenseits des ihnen zur Regelung übertragenen Bereiches zusteht. Diese Problematik des sogenannten „allgemeinpolitischen Mandats“ ist bislang lediglich bezüglich Kommunalvertretungen und Studentenschaften untersucht worden. Diese Frage ist aber auch auf parlamentarischer Ebene von Bedeutung, wie zum einen die Debattierpraxis der bundesrepublikanischen Parlamente, die sich an keinerlei kompetenzielle Grenzen gebunden fühlt, zum anderen aber ein Urteil des Brandenburgischen Verfassungsgerichts aus dem Jahre 1999 zeigt, das im Ergebnis den Volksvertretungen ein solches Recht aberkennt. Weiterhin fragt der Verfasser, ob ein kompetenzfreier Raum unter dem Grundgesetz existiert. Da dies im Ergebnis verneint wird, besteht die Notwendigkeit, eine - mangels expliziter Regelung ungeschriebene - verfassungsrechtliche Kompetenznorm zu finden, die zum allgemeinpolitischen Diskurs berechtigt. Als verfassungsrechtliches Instrument zum Ermitteln solch stillschweigender Kompetenzen wird vom Autor die im U. S.-amerikanischen Verfassungsrecht entwickelte „doctrine of implied and resulting powers“ herangezogen, deren Übertragbarkeit auf das Grundgesetz vorab untersucht und bejaht wird. Die Kompetenz zur Ausübung dieses allgemeinpolitischen Mandats wird schließlich aus dem parlamentarischen Repräsentationsmodell der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet. Aufgrund einer Interdependenz von Staats- und Volkswillensbildung ist der parlamentarische Diskurs nicht reiner Annex zur Regelungskompetenz, sondern ein originäres Parlamentsrecht, das lediglich durch wenige Mißbrauchsgrenzen eingeschränkt wird.

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2001

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