Die Anwesenheit des Verteidigers bei der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung
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Gegenstand dieser Arbeit ist die rechtliche Bewertung der Anwesenheit des Verteidigers bei der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung. Zunächst werden die gesetzlichen Regelungen, die Rechtsprechung sowie die herrschende Lehre dargestellt und analysiert, woran sich eine Untersuchung der Kompatibilität mit dem Verfassungsrecht anschließt. Das grundgesetzliche Rechtsstaatsprinzip gebietet die Anerkennung eines entsprechenden anwaltlichen Teilnahmerechtes, das wegen der verfassungswidrigen (Negativ-)Regelung in § 163 a Abs. 4 StPO vom Verteidiger respektive seinem Mandanten nur über grundrechtliche Bestimmungen durchgesetzt werden kann. Polizeiliche Ermittlungsergebnisse, die unter Verletzung dieses Verfassungsprinzips zustande kamen, unterliegen einem umfassenden Verwertungsverbot.
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Die Anwesenheit des Verteidigers bei der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung, Hans Jochen Schrepfer
- Jazyk
- Rok vydání
- 2001
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Die Anwesenheit des Verteidigers bei der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Hans Jochen Schrepfer
- Vydavatel
- Lang
- Rok vydání
- 2001
- ISBN10
- 3631381565
- ISBN13
- 9783631381564
- Série
- Würzburger Schriften zur Kriminalwissenschaft
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Gegenstand dieser Arbeit ist die rechtliche Bewertung der Anwesenheit des Verteidigers bei der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung. Zunächst werden die gesetzlichen Regelungen, die Rechtsprechung sowie die herrschende Lehre dargestellt und analysiert, woran sich eine Untersuchung der Kompatibilität mit dem Verfassungsrecht anschließt. Das grundgesetzliche Rechtsstaatsprinzip gebietet die Anerkennung eines entsprechenden anwaltlichen Teilnahmerechtes, das wegen der verfassungswidrigen (Negativ-)Regelung in § 163 a Abs. 4 StPO vom Verteidiger respektive seinem Mandanten nur über grundrechtliche Bestimmungen durchgesetzt werden kann. Polizeiliche Ermittlungsergebnisse, die unter Verletzung dieses Verfassungsprinzips zustande kamen, unterliegen einem umfassenden Verwertungsverbot.