Schutz und Nutzung internationaler Binnengewässer
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Die Arbeit zeigt anhand des Vergleiches der beiden Rahmenkonventionen den Entwicklungsstand und die Entwicklungsperspektiven des internationalen Wasserrechts auf. Dabei ist die Konvention der Vereinten Nationen über das Recht der nicht-schifffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe vor allem für die Kristallisierung von Völkergewohnheitsrecht von Bedeutung. Im Gegensatz zum Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa ist in der Konvention der Vereinten Nationen eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit weder auf der Ebene der einzelnen Wasserlaufstaaten noch auf der Ebene aller Vertragsparteien vorgeschrieben. Dies ist zu bedauern. Denn sowohl die Umsetzung des Prinzips der nachhaltigen Entwicklung, als auch die Menschenrechts- und Sicherheitsdimension der Nutzung internationaler Wasservorkommen erfordert eine globale Zusammenarbeit nach dem Vorbild der multilateralen Umweltschutzverträge.