Gestaltungsfreiheit im Umwandlungsrecht
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Der Gesetzgeber hat mit dem Umwandlungsgesetz von 1994 (UmwG) einen weitgehend gelungenen Versuch einer Gesamtkodifikation unternommen, um die bis dahin auf zahlreiche Einzelgesetze verstreute Umwandlungsregeln und Rechtsfolgen zusammenzufassen. Nicht berührt hat der Gesetzgeber damit jedoch zivilrechtliche und gesellschaftsrechtliche Vorgänge, die den im UmwG geregelten Sachverhalten teilweise im Ergebnis nahe- oder sogar gleichkommen. Dies führt zur Frage, ob das UmwG allgemeine gesellschaftsrechtliche Mindeststandards des Gläubiger-, Minderheits- und Arbeitnehmerschutzes enthält, die auf strukturverändernde Maßnahmen außerhalb seines eigentlichen Anwendungsbereichs zu erstrecken sind, oder ob es seine Wirkungen auf die im Gesetz ausdrücklich erfaßten Umwandlungsvorgänge beschränkt. In der wissenschaftlichen Diskussion standen dabei bislang jedoch rechtliche Einzelfragen im Vordergrund. Der Autor nimmt sich des rechtlich wie praktisch äußerst bedeutsamen und herausfordernden Themas dagegen grundlegend an, indem er nach dem System des Umstrukturierungsrechts insgesamt und der darin bestehenden Gestaltungsfreiheit fragt, um eine ganzheitliche, fallübergreifende Antwort zu geben.