Geistiges Eigentum als Begriff und Theorie des Urheberrechts
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In der rechtswissenschaftlichen Diskussion urheberrechtlicher Themen ist seit einiger Zeit eine auffallende Wiederkehr des Begriffes »geistiges Eigentum« zu beobachten. Vor diesem Hintergrund widmet sich der vorliegende Beitrag der Klärung von Bedeutung, Funktion und Wirkung des geistigen Eigentums als Begriff und Theorie des Urheberrechts. Ausgehend von einer historisch-funktionalen Begriffsbestimmung untersucht der Autor zunächst die mannigfaltigen Bedeutungsebenen des geistigen Eigentums, bevor er ihren jeweiligen Einfluß auf die rechtdogmatische und rechtspolitische Entwicklung des Urheberrechts nachzeichnet. Dabei gelangt er zum Schluß, daß die Berufung auf das geistige Eigentum heute vor allem dazu dient, in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise die wirtschaftlichen Interessen der Urheber durchzusetzen, weshalb im Urheberrecht der Gegenwart auf den Begriff zu verzichten sei. Die Dissertation richtet sich aber nicht nur an Juristen, sondern auch an sonstige Interessierte, die sich auf der Suche nach Alternativen und neuen Perspektiven mit Grundfragen des Urheberrechts beschäftigen.