Zur Entwicklung des Arbeitsrechts zwischen Weimar, dem Dritten Reich und der Bundesrepublik
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Die Geschichte des 20. Jahrhunderts ist von durchgreifenden System-wechseln gekennzeichnet, die beim Übergang von der Weimarer Republik zum Nationalsozialismus und vom Nationalsozialismus zur Bundesrepublik Deutschland eintraten. Alle drei politischen Systeme – Weimarer Republik, Nationalsozialismus und Bundesrepublik Deutschland – hatten eigene Vor-stellungen vom Arbeitsrecht, die in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre zum Ausdruck kamen. In der vorliegenden Arbeit werden diese Arbeitsrechtssysteme charakterisiert und miteinander verglichen, um dabei Kontinuitäten bzw. Diskontinuitäten festzustellen. Darüber hinaus wird die Frage behandelt, inwiefern das Arbeitsrecht im jeweiligen politischen System als eigenständiges Rechtsgebiet mit gesonderten Regeln oder als Teil des Privatrechts verstanden wurde und wird.