Früheuthanasie
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Jedesmal wenn ein Mensch stirbt, stirbt gleichzeitig ein Kind, ein Heranwachsender, ein junger Mensch, und jeder beweint den, der ihm lieb war (Simone de Beauvoir). Der Umgang mit dem Tod ist eine der schwierigsten Aufgaben. Dies wird auch in der Diskussion über die Zulässigkeit von Sterbehilfe – insbesondere bei Neugeborenen – immer wieder deutlich. Bei dieser sogenannten Früheuthanasie besteht die eigentliche Problematik vor allem in der Frage nach einer ärztlichen Verpflichtung, geistig oder körperlich schwerstbehinderte Neugeborene oder extrem schwache Frühgeburten in jedem Fall einer medizinischen Behandlung zu unterziehen. Wer trifft diese Entscheidung und ab welchem Zeitpunkt ist eine sichere Diagnose möglich? Gelten für Neugeborene die gleichen Grundsätze wie für Erwachsene? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigt sich diese Arbeit und versucht, Lösungsansätze aus rechtlicher und ethischer Sicht zu finden.