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Die Zins-Wucher-Gesetzgebung in Deutschland im 19. Jahrhundert

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Das heutige Wucherverbot der §§ 138 II BGB, 291 StGB ist das Ergebnis einer für das 19. Jahrhundert exemplarischen Normenentwicklung. Dabei bildete die Zins-Wucher-Gesetzgebung den wesentlichen Ausgangspunkt für die modernen Individualwucherbestimmungen. Vor allem jene Gesetzgebung und deren Veränderung in diesem Jahrhundert zeigt beispielhaft, wie sehr neue wirtschaftspolitische «Dogmen», allgemeinwirtschaftliche und gesellschaftliche Strukturen und die Legislative miteinander verknüpft waren. Gegenstand dieser entwicklungsgeschichtlichen Betrachtung ist sowohl die Verdeutlichung der unmittelbaren Vorgeschichte des § 138 II BGB, als auch die Darstellung jener engen Abhängigkeiten von rasanter wirtschaftlicher Entwicklung des 19. Jahrhunderts und sich dem anpassenden radikalen gesetzgeberischen Reaktionen. Zugleich wird die Suche des Gesetzgebers nach einer normierten Schnittmenge zwischen ungezügeltem Fortschrittsglauben und «liberalistischer Ideologie» einerseits und effektivem Schutz vor – vornehmlich auf dem Land auftretender – wucherischer Ausbeutung andererseits beleuchtet.

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2002

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