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Verfassungskonflikt zwischen Eigentumsgarantie und Naturschutz

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Der Autor befaßt sich mit der Spannungslage zwischen der in Art. 14 GG garantierten Eigentumsgarantie und der Naturschutzgesetzgebung, die in die Eigentumsgarantie eingreift. Je gewichtiger die Belange für das Allgemeinwohl sind, umso stärker kann der Gesetzgeber in diese Eigentumsgarantie eingreifen. Der Autor stellt ein graphisch veranschaulichtes Abstufungsmodell vor, das zeigt, wie anhand der ökologischen Wertigkeit der einzelnen Gebiete respektive Ökosysteme die Verfassungsmäßigkeit ihrer Unterschutzstellung bewertet werden kann. Die ökologische Wertigkeit wird hier als Maß für das Allgemeinwohlinteresse genommen. Mit den „Ökologischen Richtlinien“ wird ein System vorgeschlagen, das die Naturgesamtheit Bayerns in diese normative Hierarchisierung bringt. Mit diesem System, bei dem eine auf das Naturschutzrecht zugeschnittene Eigentumsdogmatik mit einem naturschutzfachlichen Evaluationsmodell kombiniert wird, wurde die Vereinbarkeit von bayerischen Naturschutznormen und von Normen der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie respektive der Vogelschutzrichtlinie mit Art. 14 GG überprüft. Die Arbeit zeigt einen Weg auf, wie durch ein objektiviertes System die Spannungslage zwischen dem Wunsch der Allgemeinheit, Natur zu schützen, und den Interessen des einzelnen Eigentümers, der durch eine Unterschutzstellung unter Umständen große Vermögensverluste hinnehmen muß, ausgeglichen werden kann. In der interdisziplinär angelegten Arbeit werden Naturschutzgesetzgebung und Verfassungsdogmatik analysiert und kritisiert. Im Rückgriff auf die Biologie wird ein normatives Bewertungssystem auf ökologischer, vor allem vegetationskundlicher Basis vorgestellt. Zum Autor: Lars Klein, geb. am 9.7.1971, Düsseldorf, studierte von 1991 bis 1998 Biologie (Hauptfach Ökologie) an der Philipps-Universität Marburg, der University of Edinburgh/Schottland, der Georg-August-Universität Göttingen und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Gleichzeitig begann er 1992 das Studium der Rechtswissenschaften (Philipps-Universität Marburg und Ludwig-Maximilians-Universität München). 2001 promovierte er im Verfassungsrecht an der Juristischen Fakultät; Thema: „Verfassungskonflikt zwischen Eigentumsgarantie und Naturschutz -ein Richtlinienkatalog zur Ökosystembewertung-“ Die Arbeit wurde betreut von Herrn Prof. Dr. Papier, Institut für Politik und Öffentliches Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, und von der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München mit der Gesamtnote „magna cum laude“ angenommen.

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2002

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