Art. 10 GG und die Privatisierung der Deutschen Bundespost
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Die Verfasserin stellt die Frage, welche Bedeutung dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis vor dem Hintergrund der Postprivatisierung zukommt: „Die“ Post als Grundrechtsadressat gem. Art. 1 Abs. 3 GG ist weggefallen. Nach einem Problemaufriß, einer historischen Analyse sowie der Beantwortung von Fragen nach der Grundrechtsverpflichtung der Nachfolgeunternehmen werden Schutzpflichten aus Art. 10 GG herausgearbeitet: Der Entwurf einer Strukturnorm für eine Schutzpflichtverletzung ermöglicht es, einzelne Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz auf die Verletzung von Schutzpflichten aus Art. 10 GG zu überprüfen. Hier wird in zwei Fällen eine Schutzpflichtverletzung unter Anlegung eines Evidenzmaßstabes festgestellt. Insgesamt gesehen ist der partielle Funktionswandel des Art. 10 GG vom Abwehrrecht zur Schutzpflicht jedoch geeignet, den drohenden Funktionsverlust des Grundrechts aufzufangen.
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Art. 10 GG und die Privatisierung der Deutschen Bundespost, Ruth Hadamek
- Jazyk
- Rok vydání
- 2002
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Art. 10 GG und die Privatisierung der Deutschen Bundespost
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Ruth Hadamek
- Vydavatel
- Duncker und Humblot
- Rok vydání
- 2002
- ISBN10
- 342810742X
- ISBN13
- 9783428107421
- Série
- Schriften zum öffentlichen Recht
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die Verfasserin stellt die Frage, welche Bedeutung dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis vor dem Hintergrund der Postprivatisierung zukommt: „Die“ Post als Grundrechtsadressat gem. Art. 1 Abs. 3 GG ist weggefallen. Nach einem Problemaufriß, einer historischen Analyse sowie der Beantwortung von Fragen nach der Grundrechtsverpflichtung der Nachfolgeunternehmen werden Schutzpflichten aus Art. 10 GG herausgearbeitet: Der Entwurf einer Strukturnorm für eine Schutzpflichtverletzung ermöglicht es, einzelne Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz auf die Verletzung von Schutzpflichten aus Art. 10 GG zu überprüfen. Hier wird in zwei Fällen eine Schutzpflichtverletzung unter Anlegung eines Evidenzmaßstabes festgestellt. Insgesamt gesehen ist der partielle Funktionswandel des Art. 10 GG vom Abwehrrecht zur Schutzpflicht jedoch geeignet, den drohenden Funktionsverlust des Grundrechts aufzufangen.