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Die Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung im Zivilprozeß

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Die Arbeit geht von dem erstaunlichen Befund aus, daß in der Zivilprozeßordnung – im Gegensatz zu anderen Verfahrensordnungen – keine umfassende Rechtsmittelbelehrung vorgesehen ist. Sie untersucht die Entwicklung des Zivilprozeßrechts im 19. Jahrhundert, die zu einem Wegfall einer gerichtlichen Belehrungspflicht geführt hat. Es werden die vergleichbaren Regelungen in anderen Verfahrensordnungen dargestellt. Ausführlich wird eine Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung im Zivilprozeß verfassungsrechtlich aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet. Abschließend macht die Arbeit auch Vorschläge für eine konkrete Ausgestaltung der gerichtlichen Belehrungspflicht.

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2002

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